Abschiebeärzte 2

Abschiebung mit ärztlicher Hilfe
Sendemanuskript vom 30.03.2008
Autor: Torsten ReschkeModeration:
Vor Kurzem haben wir hier in WESTPOL über eine Frau aus dem Kosovo berichtet, die abgeschoben werden soll, obwohl sie schwer psychisch krank und selbstmordgefährdet ist. Das verstösst gegen das Gesetz. Nur wer gesund und reisefähig ist, darf abgeschoben werden – medizinische Gutachten müssen das sicherstellen. WESTPOL hat hier nachgehakt und ist auf Fälle gestossen, in denen es sich die Ausländerämter offenbar zu leicht machen. Immer wieder spielen dabei Gutachten eines umstrittenen Arztes aus Bonn eine Rolle. Seinen Namen dürfen wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht nennen. Seine zweifelhaften Praktiken und die Rolle der Behörden aber gehören in die Öffentlichkeit. Denn sie sind ein Skandal.

Sendetext:
Noch immer kann Familie Hakopyan aus Neuenrade im Sauerland nicht begreifen, was geschehen ist. Vater Albert Hakopyan ist schwer herzkrank, trotzdem wurden er und zwei seiner Kinder im letzten Herbst nach Armenien abgeschoben.

Dabei hatte die Amtsärztin des Märkischen Kreises noch im Sommer bei Vater Hakopyan “Herzschmerzen und Luftnot bei geringster Aufregung attestiert. Ihr klares Urteil: Der Patient ist nicht reisefähig. Normalerweise ein eindeutiges Abschiebehindernis.

Trotzdem holte die Ausländerbehörde dieses neue Attest ein. Sie beauftragte dafür einen externen Gutachter, einen Mediziner aus dem 130 km entfernten Bonn. Der bescheinigte dem Herzkranken Reisefähigkeit.

Untersucht hatte er Albert Hakopyan allerdings nie. Dem Familienvater ging es schon während des Fluges schlecht. Nach einer Woche in Armenien kehrte die Familie nach Deutschland zurück.
Albert Hakopyan musste sofort wieder ins Krankenhaus.

Für diese Tortur mitverantwortlich: der Gutachter aus Bonn ein Arzt, der mit Abschiebungen Geld verdient. Bei den Ausländerbehörden hat er 2004 in Schreiben ganz offensiv für seine Dienste geworben inklusive Preisliste. “Gerne” bietet er “eine Zusammenarbeit” an – bei “Begleitung von Zugriffen” und medizinischer “Begutachtung”. Den Ausländerbehörden stellt er “mehr und schneller zum Abschluss gebrachte Fälle” in Aussicht.
Die Werbung hat Erfolg. Nach Westpol-Recherchen wird der Arzt immer wieder von Ausländerbehörden beauftragt, mit Gutachten wie im Fall Hakopyan. Der Flüchtlingsrat vermutet dahinter ein System:

O-Ton: Michael Gödde, Flüchtlingsrat NRW:
“Wir als Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen hören immer wieder von einer Vielzahl von Fällen bei denen dieser Arzt Flüchtlinge reisefähig schreibt, die nach Meinung vieler anderer Ärzte nicht reisefähig sind. Unserer Meinung nach steckt dahinter Methode der Ausländerbehörden, diesen Arzt zu beauftragen, weil sie wissen, dass er Ihnen die Gutachten verfasst, die sie brauchen, um Flüchtlinge abschieben zu können.”

Über einen weiteren Fall hat Westpol vor kurzem berichtet: Familie Mrijaj aus Beckum. Mutter Liza Mrijaj soll abgeschoben werden. Doch sie ist schwer psychisch krank, Ärzte warnen in mehreren Gutachten vor Selbstmordgefahr halten sie für eindeutig nicht reisefähig.

Doch auch hier kommt der Bonner Arzt zu einem anderen Urteil: Er räumt die Selbstmordgefahr zwar ein, hält Liza Mrijaj aber als einziger Gutachter trotzdem für abschiebefähig.

Allerdings fällt er dieses Urteil sieben Monate, nachdem er die Frau untersucht hat. Darf ein Arzt so eine Selbstmordgefahr einschätzen? Westpol hat bei der Ärztekammer nachgefragt.

Frage:
“Ist es aus der Sicht der Ärztekammer Nordrhein in Ordnung, die Suizidgefahr ohne zeitnahe Untersuchung festzustellen?”

O-Ton: Dirk Schulenburg, Ärztekammer Nordrhein:
“Nein, eine akute Suizidgefahr kann selbstverständlich nur in der akuten Situation beurteilt werden.”

Auch die Vorgabe des Innenministeriums für die Überprüfung der Reisefähigkeit von Flüchtlingen ist eindeutig. Dieser Frage sei im Rahmen einer persönlichen Untersuchung nachzugehen..
Doch der umstrittene Arzt setzt sich darüber hinweg und urteilt nach Aktenlage. Die Ausländerbehörden lassen ihn gewähren. Im Fall Hakopyan hat der Arzt den Patienten gar nicht untersucht, im Fall Mrijaj das entscheidende Gutachten ohne aktuelle Untersuchung verfasst.

Westpol bittet zwei renommierte Experten, dieses Attest zu prüfen. Eva van Keuk, Gutachterin der Psychotherapeutenkammer NRW und den Arzt für Psychotherapie Hans Wolfgang Gierlichs, der Frau Mrijaj selbst untersucht hat.

O-Ton: Dr. Hans Wolfgang Gierlichs, Arzt für psychotherapeutische Medizin:
“Eine aktuelle Einschätzung auf dem Boden einer unvollständigen alten Untersuchung ohne eine neue Untersuchung abzugeben, halte ich für hoch problematisch. Ich denke, das grenzt an einen Kunstfehler.”

O-Ton: Eva van Keuk, Gutachterin Psychotherapeutenkammer NRW:
“Ganz ehrlich, wenn mir so ein Gutachten zur Supervision vorgelegt werden würde, was öfter passiert im Rahmen der Fortbildung, würde ich – glaube ich – einen Kollegen, der mir so etwas vorlegt, vorsichtig fragen wollen, ob er offen, ganz offen, ergebnisoffen an eine solche Begutachtung rangeht oder, ob nicht eventuell eine voreingenommene Haltung vorherrscht und es geht dann doch mehr darum ein bestimmtes Ergebnis irgendwie zu begründen.”

Wie kann es sein, dass ein Mediziner, der nicht einmal Facharzt ist, solche Gutachten schreiben darf? Das Ausländerrecht macht es möglich.
Ist eine Abschiebung einmal entschieden, geht es nur noch um die Frage, ob ein Flüchtling reisefähig ist oder nicht. Häufige Praxis: Die Behörden beauftragen damit irgendeinen Mediziner ihres Vertrauens, dessen Gutachten dann entscheidend ist. Oft ist es der umstrittene Arzt aus Bonn.

Seine Tätigkeit ist auch bei der Bundespolizei schon negativ aufgefallen. Nach einer Abschiebung am Düsseldorfer Flughafen, bei der der Arzt einen türkischen Flüchtling im Gang zu den Toilettenräumen untersucht und für reisefähig erklärt hat, wird er zum Kritikgespräch gebeten. In einem internen Bericht der Bundespolizei an die vorgesetzte Behörde heißt es wörtlich, dass:

“(…) die gezeigte Vorgehensweise indiskutabel ist, keinesfalls akzeptiert wird und zukünftig zu unterbleiben hat.”

Westpol hat den Arzt gebeten, vor der Kamera Stellung zu nehmen. Er hat abgelehnt, bestreitet alle Vorwürfe. Schriftlich erklärt er: Ein Vorfall am Flughafen sei ihm unbekannt. Auch die Kritik an seiner Qualifikation weist er zurück, hält sich auch ohne Facharztausbildung für fähig, über die Reisetauglichkeit von Flüchtlingen zu entscheiden.

Beschwerden über den Bonner Mediziner sind der Ärztekammer ist seit Jahren bekannt. Bislang hat sie allerdings nichts gegen ihn unternommen…

O-Ton: Dirk Schulenburg, Ärztekammer Nordrhein:
“Als Ärztekammer beurteilen wir dieses Verhalten gleichwohl als berufsethisch problematisch. Grundsätzlich besser wäre es, die Gesamtsituation zu berücksichtigen, nicht allein die Reisetauglichkeit oder Flugtauglichkeit von Personen festzustellen.”

Westpol hat mehrfach im NRW-Innenministerium um Interviews in diesem Fall gebeten. Doch das Haus von Ingo Wolf wollte sich nicht vor der Kamera äußern, lobt aber in einem internen Schreiben von 2005 die Zusammenarbeit mit dem umstrittenen Mediziner. Seit fast drei Jahren prüft das Ministerium die Mitwirkung von Ärzten bei Abschiebungen, immer noch liegen keine Ergebnisse vor.
Die Grünen wollen nicht länger warten und fordern schon jetzt:

O-Ton: Monika Düker, B’90/Grüne, Landtagsabgeordnete:
“Wir brauchen hier neue Standards, und zwar verbindliche Standards, damit die Ausländerbehörden hier nicht zu solchen Methoden greifen, einen Arzt zu beauftragen, der dann im Grunde jedem so eine Bescheinigung ausstellt und sagt: mir geht es nur darum, jemand lebend von A nach B zu transportieren und dem dazu jedes Mittel recht ist.”

Das Innenministerium will von einer Änderung der Vorgaben bislang nichts wissen. Doch mehr Schutz für Flüchtlinge wie Adalbert Hakopyan tut not. Gefordert ist Sachverstand von Fachmedizinern und mehr Kontrolle. Denn der Staat hat eine große Verantwortung, auch gegenüber Flüchtlingen.