Kontakt zum Flüchtlingsrat Niedersachsen

Gestern hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen Kontakt mit uns aufgenommen. Auf der Internetseite des Flüchtlingsrates findet man jetzt eine Verlinkung zu unserer Seite und eine kurze Beschreibung des Falls Thadchanamoorthy. Das Interesse an dieser menschlichen Tragödie hat die Grenzen des Münsterlandes längst überschritten, denn es bestehen bereits bundesweite Kontakte zu den unterschiedlichsten Interessengruppen.

Das ist gut so, und wir hoffen, dass die Kontakte weiter wachsen werden. Durch einen regen Informationsaustausch und intensive Öffentlichkeitsarbeit, haben wir alle die Möglichkeit, auf Einzelschicksale aufmerksam zu machen und die Praktiken der Ausländerbehörden noch genauer unter die Lupe zu nehmen.
Weitere Infos unter: http://www.nds-fluerat.org/projekte/

(Dort wird auch der Fall einer kongolesischen Familie beschrieben. Macht euch selber ein Bild davon, zu welch grausamen Amtshandlungen Menschen fähig sind, die unseren Staat vertreten. Wer es bis dahin noch nicht wusste, wie unmenschlich und todbringend Abschiebemethoden sind, wird dort eines Besseren belehrt!)

5 Reaktionen zu “Kontakt zum Flüchtlingsrat Niedersachsen”

  1. Tim

    Zu der Fall der Familie Nguya gab es auch damals einen Monitorbeitrag:
    http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=852&sid=156

    Immoment sind die Karten recht gut, dass wir die Kinder wieder nach Deutschland zu der ehmaligen Pflegefamilie bekommen.

    Ich habe mal hier den RSS Feed aboniert um auf den laufenden zubleiben.

    Liebe Grüsse
    Tim

  2. Elisabeth Wiengarten

    Hallo,

    Betti Sander – unsere Frontfrau in Sachen Internet – hat einen Anruf erhalten vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Die Seite ist jetzt auf http://www.abgeschoben-waf.de im letzten Artikel verlinkt.
    Wieder fanden wir ein erschreckendes Beispiel für die inhumane Politik in unserem Land. Ich frage mich ernsthaft, ob nicht eine gut struckturiere psychologische Tests für jeden Mitarbeiter in Sachen Asylrecht (Ausländeramt, Abschiebepolizebeamte…die pensionierten auch…)
    Standard sein müssten, damit man weiß, ob rassistische Tendenzen in Ihnen schlummern…..

    Bitte diese Info kopieren und an möglichst viele Leute weiterleiten und vielleicht einen Eintrag auf unserer Seite oder der Seite von Niedersachsen dazu vornehmen. Mit Gruß
    Elisabeth – wie -

    Was ich noch denke:
    Nach unseren Erkenntnissen ist anzunehmen, dass der Familie Kiddinan-Thadchanamoorthy ebenso Schlimmes wiederfahren wäre oder alle fünf Familienmitglieder nicht mehr leben würden, wenn nicht Nina, die Schwestern und alle Unterstützer im Kreis Warendorf so mutig, christlich und engagiert gehandelt hätten.
    Danke dafür – auch im Namen von FAmilie Thadchanamoorthy, mit der wir regelmäßig telefonieren.

    Hier das menschliche Schicksal aus Niedersachsen:

    Das Schicksal der Familie Nguya/Kisiwu

    2004: Eine schwangere Frau und zwei Kinder werden nach fast zehnjährigem Aufenthalt in Niedersachsen in den Kongo abgeschoben. Wenige Monate später sind Mutter und Neugeborenes tot, die Kinder allein in der Hauptstadt Kinshasa. Was ist geschehen?

    Im Januar 1995 floh der Vater, Freddy Kisiwu, damals 32 Jahre alt, aus dem bitterarmen und bürgerkriegsgeschüttelten Kongo nach Deutschland und beantragte die Anerkennung als Asylberechtigter. Dem Antrag wurde stattgegeben.
    Tshianana Nguya, 25, folgte ihm bald, wurde aber nach Cottbus verteilt. Erst nach der Hochzeit der beiden im Herbst 1999, über vier Jahre nach der Einreise, konnte sie zu Freddy ins niedersächsische Emmerthal ziehen.
    Ihre beiden Söhne konnten die Flüchtlinge erst später nachholen: Fabrice kam über ein Jahr nach den Eltern an seinem siebten Geburtstag nach Deutschland und lebte in Cottbus bei seiner Mutter, Josephat reiste zwei Jahre nach seinen Eltern ein, da war er knapp drei, und kam zum Vater nach Emmerthal.

    Tshiananas Asylantrag wurde im August 1995 abgelehnt, da Bürgerkrieg nach deutschem Recht nicht als Asylgrund anerkannt wird. Auch für Freddy wendete sich das Blatt: Das Bundesinnenministerium klagte gegen den positiven Asylbescheid – und das Oberverwaltungsgericht hob am 31.10.1996 die Asylberechtigung auf.
    Freddy erhielt eine Ausreiseaufforderung im darauffolgenden Februar – knapp drei Wochen, nachdem die Familie endlich vollständig in Deutschland war.

    Auch die Anträge für die Kinder wurden abgelehnt. Anfang 2004 waren die letzten Klagen abgeschmettert. Die Behörden stellten fest, es sei „keine Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise erkennbar“, und leiteten die Abschiebung in die Wege.
    Am frühen Morgen des 17.2.2004 – die Angaben der Beamten widersprechen sich mit denen der Familie, es war jedoch spätestens fünf Uhr – klopften die ausführenden Organe bei Nguyas, und die machten auf. (Später sollten Einwände, nachts seien solche Einsätze nicht legal, mit dem Argument abgewiesen werden, dies gelte nicht, wenn der Wohnungsinhaber freiwillig die Tür öffne.)
    Ihnen wurde gesagt, sie würden nunmehr sofort abgeschoben. Freddy Kisiwu wandte ein, dass er und seine Familie darauf völlig unvorbereitet seien. Doch zum Packen blieb ihm keine Zeit, da er kurzerhand verhaftet und in Handschellen zur Emmerthaler Polizeistation gebracht wurde.
    Für 8.00 war ein Termin beim Hamelner Amtsgericht vorgesehen, um Abschiebehaft für ihn zu beschließen – bis dahin war er verhaftet, um „an der Begehung einer Straftat“ gehindert zu werden.
    Tshianana durfte zunächst packen. Aber dann war plötzlich Fabrice verschwunden – aus dem Fenster gesprungen und davongelaufen. Fabrice war zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt.
    Das nahmen die Beamten zum Anlass, nunmehr auch die drei übrigen Familienmitglieder sofort zur Polizeiwache zu bringen. Eine Windel für Priscilla konnte Tshianana gerade noch greifen.
    Sie sah Freddy vor dem Amtsrichter wieder, der dem Abschiebehaftantrag stattgab und ihnen allen noch einmal hochoffiziell mitteilte, was bevorstand: „Sie werden abgeschoben.“ Am selben Nachmittag um 17.20 sollte das Flugzeug starten; die Reise würde sie über Amsterdam und Nairobi nach Kinshasa führen.
    In der Wohnung der Nguyas packten Beamte ein paar Sachen zusammen. Sie trafen dabei natürlich nicht die Auswahl, die die Familie selbst getroffen hätte; Freddy stellte später fest, dass die Beamten nicht an Oberbekleidung für ihn gedacht hatten – er würde sein neues Leben mit einem Unterhemd beginnen.
    Als er ins Polizeiauto zum Flughafen steigen sollte, sagte Freddy den Beamten, er habe starke Schmerzen in der Leistengegend. Man glaubte ihm offensichtlich kein Wort, ließ ihn aber fürs Protokoll bei einem Hamelner Urologen untersuchen. Eine Leistenerkrankung stellte der zwar tatsächlich fest, aber er fand ein paar Schmerzmittel ausreichend, um Freddy unbürokratisch flugtauglich zu stempeln.
    Am Flughafen durchsuchte man die Familie, nach Tshiananas Angaben sogar entkleidet und rektal. (Die interessante Frage, was die Beamten im Rektum der überrumpelten Flüchtlinge vermuteten, konnte nicht geklärt werden, weil diese nur eine äußerliche Durchsuchung vor der Fahrt zum Flughafen „aus Gründen der eigenen Sicherheit“ einräumten – ob hinterher der Bundesgrenzschutz noch tiefgründiger geforscht habe, sei ihnen nicht bekannt.) Und schließlich saßen sie – ohne Fabrice – im Flugzeug nach Amsterdam.
    Plötzlich wurde Freddy von starken Krämpfen erfasst. Wieder sind die Darstellungen unterschiedlich: Während Tshianana später schilderte, dass ihr Mann Schaum vor dem Mund gehabt und das Bewusstsein verloren habe und dass der erste Hilfe leistende Arzt ihr mitgeteilt habe, Freddy atme nicht, sprechen die zuständigen Ministerien davon, dass Herr Kisiwu einen Herzanfall „vorgegeben“ habe und keinerlei Beeinträchtigungen seiner Vitalfunktionen festgestellt worden seien.
    Dennoch wurde er in Amsterdam von einem Notarzt in Empfang genommen und untersucht, und der hielt es immerhin für nötig, ihn ins Flughafenkrankenhaus zu bringen. Da der Transitaufenthalt der Maschine kurz war, verpasste die Familie den Weiterflug, obwohl Freddy nach einer halben Stunde schon wieder als flugtauglich entlassen war und die Beamten sich bemüht hatten, den Start zu verschieben.
    So flog nur das Gepäck der Familie nach Afrika.
    Es war mittlerweile kurz vor acht Uhr abends. Ein Ersatzflug war erst zwei Tage später in Sicht. Die Familie schlief im Flughafen in einem Kinderbetreuungsraum auf dem Boden, weil es mit Rücksicht auf die Kinder nicht in Frage gekommen sei, sie bei der Flughafenpolizei einzuschließen (allerdings hätten sie dort vielleicht wenigstens Liegen gehabt).
    Anderntags mussten sich Freddy und Tshianana zwei Euro geben lassen, um zu versuchen, Fabrices Aufenthaltsort herauszufinden. Es war vergebens. Sie teilten den Beamten mit, dass sie ohne ihren Sohn nicht bereit seien, den Kontinent zu wechseln.
    Die meisten Piloten weigern sich, gewaltsam zum Einsteigen gezwungene Passagiere zu befördern. Daher wurde die Abschiebung abgebrochen und die Familie zurück nach Hannover geflogen. Dort musste Freddy wieder Handschellen tragen, bis sie zuhause (bzw. „in der bisher von ihnen genutzten Wohnung“) abgesetzt wurden.

    Wie hätten sie nachts noch ruhig schlafen sollen? Sie mussten ab sofort mit allem rechnen, mit Verhaftung, Trennung und der „erfolgreichen“ Abschiebung. Und so tauchten sie unter, vier Monate lang.

    Tshianana war im Sommer gezwungen, aus der Deckung zu kommen.
    Sie war schwanger. Die Beamten hatten ihre Krankenkarte beim ersten Abschiebungsversuch konfisziert. Sie brauchte ärztliche Behandlung.
    Also ging sie mit Josephat und Priscilla zur Hamelner Ausländerbehörde, bat um einen Krankenschein und wurde festgenommen.
    Tshianana verbrachte zwei Monate in Langenhagen in Abschiebehaft. Josephat und Priscilla wurden bei der Pflegefamilie Haßels-Franz untergebracht, die sich vergeblich darum bemühte, wenigstens die Abschiebung der Kinder noch zu verhindern.
    So kam es, dass Tshianana am 25. August alleine mit Josephat und Priscilla abgeschoben und in Kinshasa ausgesetzt wurde.
    Ab diesem Zeitpunkt ist die Spur der drei nicht mehr sicher nachzuvollziehen; nur eins ist klar: Am 7. Dezember starben Tshianana und ihr Neugeborenes, das etwa einen Monat zu früh auf die Welt kam, in einem Krankenhaus in Kinshasa, und zwar offenbar an einer unzureichend behandelten Sepsis.
    Josephat und Priscilla blieben bei dem Pastor, bei dem Tshianana kurz vor ihrem Tod Zuflucht gefunden hatte, als es ihr körperlich schon sehr schlecht ging.
    Priscilla war zwei, Josephat zwölf, in einem fremden Umfeld, bei einer weiteren fremden Familie – ein knappes Dutzend Leute nun insgesamt in einer winzigen Behausung. Sie sprachen kein Französisch, eine Schulbildung war also unmöglich.
    Sie sind auch heute noch dort, nach zwei Jahren, ohne jede Perspektive.
    Der Pastor kann sie nicht ernähren, er ist so arm wie fast alle Kongolesen. Er gibt ihnen etwas zu essen und einen Schlafplatz, und auch das kann er nicht mehr lange leisten. Dann wird er sie wohl wegschicken.

    Der erste Bericht über diese Ereignisse erschien wenige Tage nach Tshiananas Tod in einer kinshasischen Lokalzeitung. Vereinzelt tauchten Berichte in Deutschland auf, verstärkt im letzten Jahr, bis zum Jahreswechsel schließlich die WDR-Sendung „Monitor“ einen entsprechenden Beitrag ausstrahlte und das Schicksal der Familie damit endgültig das allgemeine Interesse auf sich zog.

    Die Kinder brauchen dieses Interesse.
    Wenn sie nicht bald verhungern oder an Krankheiten sterben (sie kamen aus dem malariafreien Deutschland, in dem es sauberes Trinkwasser und genug zu essen gibt, in Dreck und Armut ohne jede Gesundheitsversorgung), werden sie doch keine Ausbildung erhalten, sich familiär nicht binden können und mit ihren seelischen Verletzungen allein bleiben. Vermutlich gehen sie unter – es sei denn, es übernimmt endlich jemand die Verantwortung für sie.

    Die Schwester von Tshianana bemüht sich zusammen mit der Anwältin der Familie seit Jahren, die beiden zu sich zu holen. Sie lebt in Berlin und kann sie ernähren.
    Dafür müssen sie allerdings wieder einreisen dürfen, es müssen Vormundschaften erteilt und Verhältnisse geprüft werden.
    Auch der Niedersächsische Flüchtlingsrat bemüht sich, die Angelegenheit voranzutreiben. Bei ihm laufen auch die Fäden für die externe Unterstützung zusammen. Die Anteilnahme der Bevölkerung ist hoch.
    Man kann nur hoffen, dass die Kinder die Bearbeitungszeiten lebendig überstehen, wenn sie das Glück haben, endlich nach Hause zurückkehren zu dürfen.

    Sonja Kroll

  3. BSander

    Unter http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=852&sid=156 stehen viele Kommentare zu dem Abschiebefall der kongolesischen Familie von Menschen, die entsetzt sind über die unmenschliche Härte dieser Abschiebung.
    Hier noch eine Info aus einem Kommentar einer Rechtsanwaltskanzlei:

    § 60 Aufenthaltsgesetz:

    Absatz 5: Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. 1952 II S. 685) ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist.

    Absatz 7: Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Gefahren in diesem Staat, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, werden bei Entscheidungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 berücksichtigt.

  4. Tim

    Klar ist die Gesetzteslage so. Intressiert nur in der Regel die Ausländerbehörde nicht, siehe auch die Stellungsnahme des Ministerpraesidenten:

    http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/erneute-stellungnahme-des-niedersaechsischen-ministerpraesidenten-zum-fall-nguya/

  5. Klaus Gangler

    Das Schicksal der Familie von Freddy Kisiwu, vor allem der Kinder,
    sollte in einem Volk, das von sich behauptet, moralisch und zivilisiert zu sein, zu einem lauten Aufschrei der Empörung führen.
    Hier sind Fragen zu stellen wie Amtsmißbrauch, Lebens-Gefährdung von Kindern. Wenn Otto-Normalverbraucher andere Menschen so existenziell gefährdet, dann landet er im Knast.
    Aber die ausführenden Organe solcher Unmenschlichkeit werden von Gerichtsentscheidungen absolviert.
    Subalterne folgen ihren Anweisungen.
    Und ich frage mich, ob die zuständigen Richter morgens beim Zähneputzen
    (man ist ja so zivilisiert !) sich im Spiegel noch in die Augen gucken können.
    Aber solche Richter sind ja in der Regel noch nicht mal per Dienstaufsichts-Beschwerde zu fassen. Leider !

    Klaus Gangler
    Kolpingstr. 25
    D – 48 351 Everswinkel

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