Wir “basteln” uns eine Nigerianerin – Beitrag von E. Wiengarten

Immer wieder bin ich geschockt, was alles so passieren kann. Ich habe einen Artikel aus einer schweizerischen Zeitung, der leider in der letzten Woche auch ein Spiegelbild im Kreis Warendorf gefunden hat. Wir sind gespannt, ob man sich auch hier in unserem Kreis mit Hilfe seltsamer Methoden „eine Nigerianerin“ bastelt. Bitte auch das Schreiben von Herrn Pico aus Berlin beachten, der dort die Vorführung von Frau X beobachtet hat.

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6 Reaktionen zu “Wir “basteln” uns eine Nigerianerin – Beitrag von E. Wiengarten”

  1. BSander

    Brief von Herrn Christian Pico an das

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
    Ausländerbehörde (Abteilung IV)
    Nöldnerstr. 34-36, 10317 Berlin

    Betreff: Vorsprache zur Feststellung der Staatsangehörigkeit

    Sehr geehrte ………

    Ich habe am 14.03.2007 Frau X aus Beelen im Kreis Warendorf zu ihrer Vorsprache zur Feststellung ihrer Staatsangehörigkeit zur Ausländerbehörde Berlin, Nöldnerstraße 34-36, 10317 Berlin begleitet.

    Am frühen Morgen des 14.03.2007 wurde Frau X von Mitarbeitern der Ausländerbehörde des Landkreises XY aus dem Hospital abgeholt, in welches sie am Montag, den 12.03.2007 wegen Suizidgefahr eingeliefert wurden.

    Gegen 13:50 Uhr wurde Frau X in das Interviewzimmer geführt. Mit Frau X war abgesprochen, dass ich bei der Anhörung als Beistand, wie dieser im §14 Nr. 4 VwVfG definiert ist, zugegen sein würde. Eine entsprechende Vollmacht hatte Frau X bei sich.

    Die Teilnahme an der Anhörung wurde mir von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Berlin, deren Name mir leider nicht bekannt ist, mit der Begründung, nicht mit Frau X verwandt zu sein, verwehrt.

    Gegen 14:00 Uhr kam Frau X aus dem Interviewzimmer und berichtete mir, dass ihr sie kaum mit den Anwesenden reden konnte. Unterlagen, die sie bei sich hatte und die ihre Herkunft aus Sierra Leone bestätigen sollten, wurden nach ihrer Angabe nicht gesichtet.

    Da ich erhebliche Mängel in diesem Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit feststellen musste, möchte ich hiermit meinen Protest zum Ausdruck bringen und erwarte von Ihnen, dafür Sorge zu tragen, dass die Bescheinigung der nigerianischen Staatsangehörigkeit von Frau Xaus den im folgenden genannten Gründen zurückgenommen wird.

    Am Tag der Anhörung stand Frau X unter Beruhigungsmedikamenten, die ihr aus oben genannten Grund vor ihrer Abreise nach Berlin verabreicht wurden. Aus diesen Grund war Frau X bei der Anhörung beeinträchtigt.
    Die Weigerung, mich auf Grund der oben genannten Begründung von der Anhörung auszuschließen, stellt meines Erachtens einen groben Verfahrensfehler dar, insbesondere da weder Ausschlusskriterien nach §14 Nr. 5 bzw. Nr. 6 des nachgewiesen werden konnten bzw. überhaupt genannt wurden.
    Aus dem Bericht von Frau X über den Verlauf der Anhörung ging hervor, dass die Entscheidung über die Staatsangehörigkeit allein auf Grund der Aussprache und Betonung von Frau X getroffen wurde. Diese Vermutung wird durch eine Mail des Amtsleiters der Ausländerbehörde, X gestützt.
    In dieser Mail heißt es: „Frau X hat bereits an der Vorsprache bei der Botschaft von Sierra Leone teilgenommen. Die dortigen Botschaftsvertreter haben eine sierraleonische Staatsangehörigkeit von Frau X ausdrücklich ausgeschlossen. Aufgrund ihrer Aussprache und Betonung bei dieser Vorsprache deutete vieles auf den Besitz der nigerianischen Staatsangehörigkeit hin.“
    Meines Erachtens nach kann eine Entscheidung über die Staatsangehörigkeit einer Person anhand ihrer Aussprache und Betonung, sofern dies überhaupt möglich ist, von einer in Sprachwissenschaften qualifizieren Person, keinesfalls innerhalb von zehn Minuten erfolgen.
    Diesbezüglich bitte ich Sie, mir zu erläutern, auf Grund welcher Qualifikation der Interviewer seine Entscheidung getroffen hat.

    Eine Kopie dieses Schreibens sende ich an den Amtsleiter der Ausländerbehörde des Kreises Warendorf, Herr XY.

    Mit freundlichem Gruß, Christian Piko

  2. BSander

    Kommentar von Elisabeth Wiengarten

    Liebe Abschiebungsgegner,

    immer wieder bin ich geschockt, was alles so passieren kann. Ich habe einen Artikel aus einer schweizerischen Zeitung, der leider in der letzten Woche auch ein Spiegelbild im Kreis Warendorf gefunden hat. Wir sind gespannt, ob man sich auch hier in unserem Kreis mit Hilfe seltsamer Methoden „eine Nigerianerin“ bastelt. Bitte auch das Schreiben von Herrn Pico aus Berlin beachten, der dort die Vorführung von Frau XXXXXX beobachtet hat.

    Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Verhaltensweisen in Deutschland möglich sind!!!

    Mit abschiebungsfeindlichen Grüßen Elisabeth Wiengarten

    Bitte ermuntert alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sich bei uns zu melden, wenn Sie meinen, dass Ihnen hier im Lebensbereich des Kreises Warendorf Unrecht geschieht oder Sie schlecht behandelt werden.

    Wir basteln uns einen Nigerianer
    Ausschaffungen: im Auftrag des Bundesamt für Migration deklariert eine anonyme Kommission Schwarzafrikaner zwecks Ausschaffungen als Nigeria. Auch, wenn diese offensichtlich aus einem anderen Land stammen.
    Woz- Schweiz 16.11.06

    Von Benjamin Shuler
    M. B. reiste vor zwei Jahren im Alter von siebzehn Jahren in die Schweiz ein. Auf sein Asylgesuch wurde nicht eingetreten. Da er keine Papiere hatte, konnte er jedoch nicht ausgeschafft werden. M. B. erklärte, er komme von der Elfenbeinküste. Aus Unterlagen, die der WOZ vorliegen, geht hervor, dass das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft aufgrund eines sogenannten «Herkunftsgesprächs» im Dezember 2005 mit Hilfe eines nigerianischen Dolmetschers zum Schluss kam, dass M. B. «mit grosser Wahrscheinlichkeit» aus Ghana komme. Zu dieser Meinung
    kam der zuständige Beamte aufgrund einiger Aussagen von M.B., seiner Sprache («Der Gesuchsteller spricht nur Französisch! Er lässt sich nicht dazu bewegen, Englisch zu sprechen») sowie einer angeblich «ghanesischen Physiognomie» (wie würde man das wohl bei Rückschaffungen nach Israel formulieren?). Ausdrücklich hält der Bericht fest, dass M. B. kaum aus Nigeria stammen dürfte: «So, wie er seinen Namen ausspricht, deutet nichts auf eine nigerianische Herkunft hin. Sein Verhalten ist auch nicht typisch nigerianisch. Und dazu trägt er auch keinerlei nigerianische Stammeszeichen.»
    Trotz dieses Berichts aus Basel führte das Bundesamt für Migration M. B. nicht etwa der ghanaischen Botschaft vor, sondern einer Kommission der nigerianischen Immigrationsbehörde. Und diese deklarierte ihn prompt als Nigerianer, zusammen mit elf anderen Schwarzafrikanern, die am gleichen Tag befragt wurden. Das Bundesamt für Migration (BMF) stellte befriedigt fest: «Für die ohne Bedingung anerkannten Personen kann ab sofort ein Flug gebucht werden.»

    Obskure Kommission
    Damit eine Person, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, ausgeschafft werden kann, muss die Schweiz deren Identität belegen können. Bei den neueren Rückübernahmeabkommen wurden die diesbezüglichen Kriterien massiv heruntergesetzt. War früher ein Herkunfts- «Nachweis» nötig, reicht. heute auch eine «Glaubhaftmachung». Wurden früher Dokumente wie ein amtlicher Aus-
    weis oder eine Geburtsurkunde verlangt, reicht heute bereits die Zeugenaussage einer Drittperson für die «Glaubhaftmachung» und damit für die Ausschaffung.
    Nigeria nimmt illegalisierte AsylbewerberInnen freimütiger bei sich auf als andere afrikanische Staaten. «Die Abgewiesenen werden in das Land ausgeschafft, das den geringsten Widerstand
    bietet», sagt Anni Lanz, die Menschenrechtlerin und Aktivistin des Solinetz Basel. Deshalb ist es im Interesse der Schweizer Behörden, dass eine möglichst grosse Anzahl von illegalisierten
    Asylsuchenden aus Afrika NigerianerInnen sind respektive zu NigerianerInnen gemacht werden. Hierbei bedient sich das Bundesamt für Migration einer obskuren Kommission des Nigerian Immigration Service NIS, der nigerianischen Immigrationsbehörde. Wenn nun diese dreiköpfige Kommission die ihnen vorgeführten Personen zu Nigerianern erklärt, können sie unverzüglich nach Nigeria ausgeschafft werden. «Oft verweigern die zur Identifizierung Vorgeführten jegliche Aussage, werden aber von der Kommission dennoch als NigerianerInnen identifiziert – aufgrund ihres Aussehens und Verhaltens», sagt Anni Lanz.
    Über die Kommission des NIS ist kaum etwas bekannt. Zu den Befragungen darf Anni Lanz ihre KlientInnen nicht begleiten, Rechtsbeistände seien ebenfalls nicht zugelassen, und es seien auch keine BeamtInnen des BMF anwesend, sagt Lanz. Brigitte Hauser-Süess vom BFM bestätigt
    zwar, dass bisher noch nie ein Rechtsvertreter bei einer Befragung dabei war, erklärt jedoch: «Sollte eine Anfrage gemacht werden, so kann im Einverständnis mit der Kommission ein Rechtsvertreter dabei sein.» Laut Hauser-Süess vom BFM werden von den Personen, welche der Kommission vorgeführt werden, «achtzig bis hundert Prozent als Nigerianer anerkannt». Eine Rekursmöglichkeit gibt es nicht.

    Keine Rechtsgrundlage

    Wer sind die Leute in dieser Kommission? Auf welcher Rechtsgrundlage arbeiten sie? Das BFM verweigert die Angaben aus «Datenschutzgründen» und verweist auf das Rückübernahmeabkommen zwischen Nigeria und der Schweiz. Der Artikel VI («Special Identification Procedure») beschreibt das Vorgehen in den Fällen, in denen es den Schweizer Behörden nicht möglich ist, in den Besitz der nötigen Dokumente oder anderer Beweise zu gelangen, um die Nationalität der betreffenden Person festzustellen: Die Schweizer Behörden können die diplomatischen und konsularischen Beamten Nigerias bitten, bei der Ermittlung der Nationalität der betreffenden Person behilflich zu sein, wenn es Anhaltspunkte gibt, aus denen auf die Nationalität geschlossen werden kann («to help ascertain the nationality of the person concerned … where evidence exists making it possible to presume nationality»).

    Merkwürdig ist nur, dass Nigeria dieses Abkommen noch gar nicht ratifiziert hat und es folglich noch nicht in Kraft ist. Zudem «gehören die Mitglieder der Kommission NIS nicht zur Botschaft oder zu einem Konsulat», wie der BFM-Sprecher Dominique Boillat bestätigt, sondern sind «Spezialisten der Immigrationsbehörden». Wo findet sich also die gesetzliche Grundlage dafür, dass eine nigerianische Zollbehörde auf Schweizer Boden Befragungen vornimmt? Und weshalb führt das BFM die Asylsuchenden dieser obskuren Kommission vor und nicht – wie im Abkommen vorgesehen – den diplomatischen Vertretungen? Anni Lanz glaubt den Grund hierfür zu kennen: ‘ «Die nigerianische Botschaft stellt keine Laissez-passer aus für Personen, die bestreiten, dass sie Nigerianer sind.» Brigitte Hauser-Süess widerspricht: «Aufgrund des Resultats der NIS-Delegation erhalten wir die Laissez-passer direkt von der nigerianischen Botschaft in Bern.»

    Bleibt eine Frage: Welches Interesse hat die NIS-Kommission daran, möglichst viele der ihr vorgeführten SchwarzafrikanerInnen als NigerianerInnen anzuerkennen? «Darüber lässt sich nur spekulieren», sagt Anni Lanz, «denkbar wäre, dass Nigeria oder einzelne BeamtInnen gemessen an der Anzahl der Rückgeführten eine Entschädigung erhalten.» Laut dem Rückübernahmeabkommen werden den BeamtInnen der «konsularischen Behörden» für die Sitzungen lediglich die Reisekosten vergütet.

    Für M. B. spielen diese Mutmassungen keine Rolle mehr. Er sitzt in Ausschaffungshaft. Ihm wurde gesagt, er werde am 15.11. mit einem Spezialcharter nach Nigeria ausgeflogen. In ein Land also, in dem er vermutlich noch nie vorher war.

    Vorbild Deutschland

    In Hamburg haben diesen Sommer drei Asylbewerber gegen ihre geplante Abschiebung nach Guinea geklagt und Recht bekommen, wie die Tageszeitung «taz» am 1. Juli berichtete. Flüchtlingsorganisationen hatten kritisiert, dass die Reisepapiere durch eine umstrittene Kommission ausgestellt worden waren. Diese prüfte, ob Flüchtlinge, welche angegeben hatten, aus anderen westafrikanischen Staaten zu stammen, Guineer seien. Die Hamburger Ausländerbehörde arbeitete unter Umgehung der guineischen Botschaft mit der Kommission zusammen; der guineische Konsul distanzierte sich öffentlich von dem Prozedere und erklärte, die Botschaft habe nichts mit den ausgestellten Passersatzpapieren zu tun. Wie die nigerianische Kommission in der Schweiz fällten auch die guineischen Spezialisten ihre Entscheide über die Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge aufgrund von Aussprache und Gesichtsform. Fragwürdig ist nicht nur die Praxis an sich, fragwürdig war auch die Kommission selbst. Das zeigte sich, als der Delegationsleiter, ein Beamter des guineischen Aussenministeriums, überstürzt aus Deutschland abreisen musste – er sei, so die «taz», «in die illegale Einschleusung westafrikanischer Flüchtlinge in den Schengen-Raum verwickelt».

    Die deutschen Ausländerbehörden sind mit ihrem Kommissionstrick auf die Nase gefallen. Die WOZ hätte gern mit den Mitgliedern der NIS-Kommission gesprochen, die in der Schweiz arbeitet, doch das Bundesamt für Migration schirmt die Leute mit Hinweis auf den Datenschutz ab.

  3. Elisabeth Wiengarten

    Artikel aus der Welt am Sonntag
    Ausländerbehörde im Dienst von Menschenhändlern?

    Dienst vom Menschenhändler?
    Die Dortmunder Ausländerbehörde soll mit einem afrikanischen Schleuserring zusammengearbeitet haben, um Asylanten abzuschieben. Aber kein Ministerium fühlt sich berufen, dem Vorwurf nachzugehen

    Die Ausländerbehörde in Dortmund hat nach Aussagen guineischer Asylbewerber mit Menschenhändlern zusammengearbeitet. Die Asylbewerber haben einen im westafrikanischen Guinea bekannten Menschenhändler erkannt, mit dem die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) zusammenarbeitet.
    Bei ihrem Versuch, die Identität abgelehnter Asylbewerber zu klären, nutzte die ZAB offenbar die Kenntnisse des mutmaßlichen Menschenhändlers N’Faly Keita.

    Das legen Aussagen abgelehnter Asylbewerber nahe, die von Keitas Ring aus Guinea nach Deutschland geschmuggelt worden sein wollen. Ende März wurden 321 Personen aus ganz Westdeutschland in Dortmund einer guineischen Delegation unter Leitung Keitas vorgeführt, bestätigt das Innenministerium.
    Aufgrund der Aussprache und der Gesichtsform habe die Delegation entschieden, wer aus Guinea komme. Diese Identifizierten sollten abgeschoben werden.

    Für die Massenverhöre bezahlte die ZAB nach eigenen Angaben 110 000 Euro. Davon ging ein erheblicher Teil an die Delegation. Für jede Person, die jetzt abgeschoben werden kann, erhielt die Delegation zudem eine “Gebühr”.
    Nach Aussagen mehrerer Guineer, die 2002 und 2003 illegal in Deutschland eingereist sind, ist Keita Kopf eines Schleuserringes. Seit 1989 habe er gefälschte Papiere beschafft und Hunderte Guineer nach Europa geschmuggelt.
    Mit zwei Guineern, die angeblich von Keita ins Land geschleust wurden, hat die “Welt am Sonntag” gesprochen. Die Gespräche wurden von zwei Rechtsanwälten begleitet, die für die korrekte Wiedergabe der Aussagen bürgen können. Die Guineer wollen unerkannt bleiben. Zum einen befürchten sie ihre Abschiebung, zum anderen haben sie Angst vor Keita. Denn der ist ein mächtiger Mann in Westafrika.

    Er steht in Verbindung zu den “roten Baretten” – eine für ihre Brutalität bekannte Truppe des guineischen Präsidenten. Ein Zeuge sagt: “Als uns Keita eingeschmuggelt hat, sagte er, wenn wir ihn hier in Deutschland verraten, wird er sich an unseren Familien rächen.”

    Dieser Zeuge war Student in der Hauptstadt Conakry. 2002 wurde er laut eigener Aussage nach Protesten gegen gefälschte Wahlen von den “roten Baretten” verhaftet und in ein Folterzentrum gebracht. Nachdem ihn sein Vater freigekauft hatte, habe er das Land verlassen müssen. Deswegen habe er sich an Keita gewandt.
    Dieser habe ihm erklärt, wie er Leute nach Europa bringe. Entweder stelle er ihnen als Abteilungsleiter im Außenministerium Diplomatenpässe oder Dienstausweise guineischer Behörden aus. Oder aber er besorge Touristenvisa für westliche Staaten. Der Zeuge selbst wurde mit einem Touristenvisum eingeschleust. Zu neunt seien sie mit Air Fance nach Paris geflogen, begleitet von Keita. Zwei Männer und zwei Frauen seien in Paris geblieben, der Rest sei zusammen mit Keita weiter nach Düsseldorf geflogen.

    “Als wir aus dem Düsseldorfer Flughafen gegangen sind, hat Keita mir und den anderen die Pässe abgenommen. Er hat gesagt, es wäre gefährlich, wenn die Polizei Pässe bei uns fände. Er hat uns auch alles Geld abgenommen, das wir bei uns hatten.” Dann habe Keita ein Taxi geholt und sei mit der Gruppe zum Düsseldorfer Hauptbahnhof gefahren. Dort habe er in einem Restaurant alle Spuren des Fluges vernichtet und sei verschwunden.
    Der zweite Zeuge will ebenfalls politisch aktiver Student in Conakry gewesen sein. 2003 verließ er Guinea, nachdem er gefoltert worden sei. Im Gespräch zeigt er Narben über den Wangenknochen und den Augen, die von den Mißhandlungen stammen sollen. Ihn habe Keita mit einem gefälschten Dienstausweis nach Deutschland gebracht, sagt er. “Das war ein offizieller Paß des Arbeitsministeriums, ausgestellt auf den Namen eines Jungen, der in Frankreich ein Praktikum machen sollte. Ich habe dann einfach seinen Ausweis mit Visum für die Schengenstaaten bekommen.” Damit sei er über Paris nach Hamburg gereist. Keita habe
    dafür 8000 Euro verlangt.

    Die ZAB Dortmund weiß nach eigenen Angaben “seit einigen Wochen” von dem Schleuser-Verdacht gegen Keita. Trotzdem wurde die Arbeit der Abschiebe-Delegation von der ZAB akzeptiert. Nach Auskunft des
    NRW-Innenministeriums machte Keita 272 Abschiebungen möglich. Die Personen würden zur Zeit nach Guinea ausgeflogen.

    Die ZAB Dortmund informierte das NRW-Innenministerium am 9. April über den Menschenhändlerverdacht gegen Keita. Das Ministerium habe daraufhin das NRW-Justizministerium, das Bundesinnenministerium und
    das Auswärtige Amt informiert, sagte eine Sprecherin. Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums erklärte auf Anfrage, es habe nur “einen Anruf auf Sachbearbeiterebene” aus dem Innenministerium gegeben.

    Das Auswärtige Amt bestätigt immerhin den Eingang eines Schreibens. Aber nach Rücksprache mit der deutschen Botschaft in Guinea verfüge das Amt “über keine eigenen Erkenntnisse”, die zu Ermittlungen führen könnten. Das Bundesinnenministerium schließlich wollte nicht sagen, ob gegen Keita ermittelt werde. Ein Sprecher teilte lediglich mit, das sei “Sache der Länder”. Beim Bundeskriminalamt ist Keita unbekannt.

    Obwohl also alle relevanten Behörden über den Verdacht gegen den mutmaßlichen Menschenhändler N’Faly Keita informiert sind, wurden bislang keine Ermittlungen von einer Staatsanwaltschaft in Deutschland aufgenommen.
    David Schraven
    Artikel erschienen am 14. Mai 2006
    (c) WAMS.de 1995 – 2006

  4. Christian Piko

    Erste Antwort auf meinen Protestbrief vom

    Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin

    Herrn
    Christian PIKO
    XXX

    Ihr undatiertes Schreiben betreffend Frau X (ohne Geburtsdatum)

    Sehr geerhter Herr Piko,

    entgegen Ihrer Auffassung ist meine Behörde mit der Organisation der Anhörungen zwecks Identitätsfeststellung vermutlich nigerianischer Staatsangehöriger nicht betraut. Meine Behörde stellt lediglich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Ich habe daher Ihr Schreiben zuständigkeitshalber an die Bundespolizei Koblenz weitergeleitet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Buhlmann

  5. Elisabeth Wiengarten

    Danke für die wichtige Information!!!

    Hallo Herr Pico,
    danke für die Info. Da wird die Sache ja immer undurchsichtiger. Ich bin gespannt, wer letztlich hinter dieser ganzen Sache steht. Wieso ist die Bundespolizei in Koblenz zuständig? Können Sie es sich erklären, durch andere Erfahrungen?
    Haben Sie noch mehr an INformationen?
    Danke für die schnelle Information.
    Mit Gruß
    Elisabeth Wiengarten

  6. Christian Piko

    Wie mir soeben bekannt wurde, soll die Praxis der “Sammelanhörungen” durch das Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz legalisiert werden.

    Bisher hieß es im §82 Absatz 4:
    Soweit es zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist, kann angeordnet werden, dass ein Ausländer bei [...] den Vertretungen des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er vermutlich besitzt, persönlich erscheint [...]

    Zukünfig soll es heißen:
    bei [...] den Vertretungen oder ermächtigten Bediensteten des Staates
    [...]

    Damit sind diese Art von Anhörungen gemeint. Dies bestätigte mir der Fachreferent für Migration und Integration der PDS-Bundestagsfraktion Thomas Hohlfeld.

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