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	<title>Kommentare zu: Ausnahme Bleiberecht</title>
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	<description>Der Fall der Familie Thadchanamoorthy</description>
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		<title>Von: Elisabeth Wiengarten</title>
		<link>http://www.abgeschoben-waf.de/archives/232/comment-page-1#comment-179</link>
		<dc:creator>Elisabeth Wiengarten</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Jun 2007 21:59:01 +0000</pubDate>
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		<description>Gerade erreichte mich eine Nachricht der Autorin Natalie Wiesmann. 
Sie teilte mit:

Es ist nicht jeder achte, sondern jeder achtzehnte Geduldete in NRW, der heute ein Bleiberecht hat. Das bedeutet, wie im Text erwähnt 3.000 von 54.000. 

Eine Zahl, die nicht gerade ermutigend ist, so meine Meinung. Gerade heute habe ich wieder von Beratungen gehört, die Menschen davon abhielten überhaupt den Antrag zu stellen. Ich bitte daher die Asylbewerber darauf hinzuweisen, dass sie auf jeden Fall den Antrag stellen sollen oder besser noch Beratungsstellen um Hilfe bitten die persönliche Sachlage im Einzelfall zu überprüfen. Auch Personen mit einem begrenzten Aufenthaltsrecht, oder z.B. Personen, die aus humanitären Gründen befristet bleiben dürfen, sollten den Antrag nach dem neuen Gesetz stellen, weil dies eine Statusverbesserung darstellt. 

Immer ist es wichtig den Einzelfall genau zu prüfen. 

Ein Danke möchte ich Natalie Wiesmann für die kompetente Berichterstattung sagen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade erreichte mich eine Nachricht der Autorin Natalie Wiesmann.<br />
Sie teilte mit:</p>
<p>Es ist nicht jeder achte, sondern jeder achtzehnte Geduldete in NRW, der heute ein Bleiberecht hat. Das bedeutet, wie im Text erwähnt 3.000 von 54.000. </p>
<p>Eine Zahl, die nicht gerade ermutigend ist, so meine Meinung. Gerade heute habe ich wieder von Beratungen gehört, die Menschen davon abhielten überhaupt den Antrag zu stellen. Ich bitte daher die Asylbewerber darauf hinzuweisen, dass sie auf jeden Fall den Antrag stellen sollen oder besser noch Beratungsstellen um Hilfe bitten die persönliche Sachlage im Einzelfall zu überprüfen. Auch Personen mit einem begrenzten Aufenthaltsrecht, oder z.B. Personen, die aus humanitären Gründen befristet bleiben dürfen, sollten den Antrag nach dem neuen Gesetz stellen, weil dies eine Statusverbesserung darstellt. </p>
<p>Immer ist es wichtig den Einzelfall genau zu prüfen. </p>
<p>Ein Danke möchte ich Natalie Wiesmann für die kompetente Berichterstattung sagen.</p>
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