Verstoß gegen Flüchtlingskonvention
UNHCR: Deutschland verletzt das Völkerrecht
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat Deutschland einen Verstoß gegen das Völkerrecht vorgeworfen. Flüchtlinge und Ausländer, die aus menschenrechtlichen Gründen vor Abschiebung geschützt werden, müssten ihren Wohnort frei wählen können, erklärte die Organisation in Berlin. Sie kritisierte die Praxis deutscher Behörden, den betroffenen Personen die freie Wahl des Wohnsitzes zu verweigern, wenn sie öffentliche Sozialleistungen beziehen.
Verstoß gegen Völker- und Europarecht
Laut UNHCR sind die Auflagen “unvereinbar mit dem Völker- und Europarecht”. Damit werde gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschenrechtskonvention und das EU-Recht verstoßen. Denn dort ist neben dem Diskriminierungsverboten für die betroffenen Personengruppen das Recht auf Freizügigkeit verankert. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention könne die Freizügigkeit nur dann beschränkt werden, wenn ein “zwingendes soziales Bedürfnis” vorliege, so das UNHCR. Ferner müsse die entsprechende Regelung gleichermaßen für alle Ausländer in Deutschland mit ähnlichem Aufenthaltstitel gelten. Dies sei gegenwärtig nicht der Fall, betonte die Organisation.
Wohnsitz-Beschränkungen wegen Kostenverschiebung
Das UN-Flüchtlingskommissariat erklärte, dass in vielen Bundesländern den Betroffenen ein Wohnsitz nur in dem jeweiligen Bundesland, dem Bezirk oder dem Landkreis ermöglicht werde, in denen die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Sogar Beschränkungen auf einzelne Gemeinden habe es mancherorts gegeben. Begründet worden sei dies mit dem Ziel, eine unkontrollierte Binnenwanderung von ausländischen Sozialhilfe-Empfängern zu verhindern und somit eine Verschiebung der Kosten bei Ländern und Gemeinden zu vermeiden.
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Am 19. August 2007 um 19:45 Uhr
Zur Verletzung der Menschenrechte gehört für mich auch, dass in unserem Land und in einigen Bundesländern besonders, nicht rückhaltslos genug gegen rechtsradikale Banden vorgegangen wird. Ich fordere Leser unserer Seite auf dem Bürgermeister der Stadt Mügeln zu melden, die heute in die Schlagzeilen geraten ist.
Sehr geehrter Herr Deuse,
schockierend finde ich den Vorfall in Ihrer Stadt.
Ich fordere Sie auf, sich für rückhaltlose Aufklärung einzusetzen.
Mich würde weiterhin interessieren, ob in Ihrer Stadt aktiv gegen rechtsradikale Tendenzen vorgegangen wird?
Mir ist bekannt, dass es in ihrem Bundesland viele national befreite Zonen gibt.
Rechtsradikale Vorfälle ereignen sich in der Regeln nicht ohne Vorankündigung.
Mit freundlichem Gruß
Elisabeth Wiengarten
Polizei ermittelt
50 Deutsche hetzen acht Inder durch Mügeln
[Bildunterschrift: Insgesamt waren 69 Beamte im Einsatz.]
In Mügeln in Sachsen sind acht Inder angegriffen und von einer großen Gruppe Deutscher durch die Stadt gejagt worden. Wie die Polizei mitteilte, verfolgte die etwa 50-köpfige Gruppe die Männer von einem Stadtfest bis in eine Pizzeria. Alle Inder wurden dabei verletzt. Die Angreifer hätten Scheiben des Restaurants eingeworfen und das Auto des Besitzers beschädigt. Auch zwei der Angreifer und zwei Polizisten trugen Verletzungen davon.
“Wäre die Polizei nicht gekommen, hätte hier noch viel Schlimmeres passieren können”, sagte der Pizzeria-Besitzer der “Leipziger Volkszeitung”. Insgesamt waren dem Blatt zufolge 69 Polizeibeamte im Einsatz.
Ein Sprecher der Polizeidirektion in Leipzig sagte, es werde in alle Richtungen ermittelt. Denkbar sei auch eine fremdenfeindliche Straftat. Mügelns Bürgermeister Gotthard Deuse vermutete einen rechtsradikalen Hintergrund. Nach seinen Informationen seien ausländerfeindliche Parolen gerufen worden. Ein Augenzeuge berichtete von Parolen wie “Ausländer raus” und “Hier regiert der nationale Widerstand”.
Anschrift der Stadt Mügeln – Der Bürgermeister heißt Herr Deuse
Mail-Adresse: Rathaus@Stadt-Muegeln.de
Stand: 19.08.2007 18:30 Uhr