Gartenzwerg-Bleiberecht

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten ist nun auch die gesetzliche Bleiberechtsregelung mit Stichtag 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Die Voraussetzungen sind den bisherigen aufgrund der Innenministerkonferenz-Beschlüsse ähnlich mit einem wichtigen Unterschied: Künftig gibt es auch ohne Erwerbstätgkeit und Sicherung Lebensunterhalts eine Aufenthaltserlaubnis statt einer Duldung. Die Sicherung des Lebensunterhalts muss dann bis Ende 2009 nachgewiesen werden.

Und eine weitere wichtige Änderung: Künftig ist es für Geduldete nach vierjährigem Aufenthalt grundsätzlich möglich, ohne Vorrang- und Lohnprüfung eine Arbeitserlaubnis zu erhalten – auch wenn die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nicht vorliegen. Der Haken an der Sache ist allerdings: Die Regelungen zum Arbeitsverbot bei selbstverschuldeten Abschiebungshindernissen bleiben unverändert bestehen.

Die neue Bleiberechtsregelung im Wortlaut unter:
www.ggua.de/Bleiberechtsregelung-2007.140.0.html

3 Reaktionen zu “Gartenzwerg-Bleiberecht”

  1. Johanna

    Zitat:
    1) Einem geduldeten Ausländer soll abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er (…)
    2. über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne der Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt (…)

    Hier liegt eine große und nicht zu unterschätzende Hürde für den Anspruch auf Bleiberecht.

    Auch langjährig geduldete AusländerInnen haben keinen Anspruch auf die vom Bundesamt für Migration finanziell geförderten Integrationskurse zum Erlernen der deutschen Sprache.

    Um Deutschkenntnisse der Stufe A2 erreichen zu können, müssen durchschnittlich 400 – 500 Unterrichtsstunden Deutsch absolviert werden (und oft noch sehr viel mehr).

    100 Unterrichtsstunden dauern bei ca. 20 Wochenstunden Deutschkurs ca. 5 Wochen und kosten (durchschnittlich) € 180. Das macht bei 500 Unterrichtsstunden € 900 in 25 Wochen.

    Die wenigstens der hier Gestrandeten, Geduldeten sind so sprachbegabt und/oder lerngeübt, dass sie – von sehr anderen Muttersprachen und /oder anderen Schriftsystemen kommend – ein A2-Niveau selbstständig und ohne Deutschkurs erreichen können. Die vielen Menschen, die keine Chance hatten, jemals zur Schule zu gehen und die deshalb auch in ihrer Muttersprache nicht alphabetisiert sind, haben fast keine Chance, diese Sprachanforderung zu erbringen.

    Mit dieser Sprachregelung, die so ganz nebenbei und fast selbstverständlich klingt, wurde in die neue Bleiberechtsregelung ein Hindernis eingebaut, das vielen Geduldeten die Möglichkeit des Bleibens verwehrt. Ich kann feststellen, dass das Argument ‘nicht ausreichende Deutschkenntnisse’ von den Behörden genutzt wird, um den Anspruch auf Bleiberecht abzulehnen.

    Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen. Eine Lösung habe ich nicht. Nur eine Idee, die ich seit Jahren praktiziere und die ich allen LeserInnen dieses Forums ans Herz legen möchte:

    Wenn Sie Menschen kennen, die eigentlich einen Anspruch auf Bleiberecht haben, die aber nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, dann organisieren Sie bitte die Finanzierung ihrer Deutschkurse. Das geht nur über persönliche Kostenübernahme oder über Geld, das Sie in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis sammeln.

    Sie bekommen dafür keine Spendenquittung, und Sie können dieses Geld auch nicht von der Steuer absetzen. Manchmal reicht es auch nicht, 1000 Stunden und mehr zu finanzieren – manchmal können Menschen unsere Sprache einfach nicht erlernen. Oftmals aber doch!

  2. Elisabeth Wiengarten

    Hallo -
    an unserer VHS gibt es die Möglichkeit für Asylbewerber normale Deutschkurse zu besuchen. Für die entstehen keine Kosten, wenn kein eigenes erarbeitetes Einkommen vorhanden ist. Es sind zwar keine Integrationskurse – aber immerhin finden die Kurse in der Regel zwei mal in der Woche statt.
    Weiterhin organisiert unser Caritasverband Sprachkurse. Auch das ist eine Hilfe.
    Ich selbst habe versucht Frauen und Männer zu finden, die in ihrer Freizeit einzelne Asylbewerber unterrichten.
    Auch das hilft.
    Es ist immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein – aber eine Möglichkeit.
    Was ich nur wichtig finde, dass wir Menschen, die bei uns eine neue Heimat suchen, ziemlich bald dazu motivieren die deutsche Sprache zu lernen. Oft ist es mir gelungen und hat die gesamte Asyllaufbahn erleichtert.

    Ich finde es gut, wenn Menschen, die helfen wollen Deutschkurse organisieren.
    Wichtiger finde ich jedoch, dass wir auf Dauer soziale Einrichtungen (Caritas,AWO,Bistümer, die Diakonie, Kirchengemeinden usw.) dazu bewegen Kurse einzurichten oder wenn sie es schon tun, noch mehr Kurse einzurichten. Weiterhin finde ich es wichtig von den Politikern in Städten, Kommunen und dem Land solche Kurse zu fordern, auch für Asylbewerber, die nicht unter das Bleiberecht fallen.
    Der Anspruch auf Integrationskurse sollte unbedingt ausgeweitet werden.

    Sollte ausreichend Einkommen vorhanden sein, z.B. wenn Ehemänner oder Ehefrauen ihre Partner nachholen, kann dafür auch bezahlt werden.

    Übrigens lernt Herr Thadchanamoorthy in Sri Lanka weiter Deutsch. Wir können uns auch ein Jahr nach der Abschiebung noch gut in Deutsch unterhalten. Er übt auch mit den Kindern Deutsch, da die deutsche Lehrerin von Apisan Lehrmaterial nach Sri Lanka geschickt hat..
    Wir freuen uns darüber!
    Alles Gute
    E. Wiengarten

  3. Elisabeth Wiengarten

    http://www.fluechtlingsrat-nrw.de

    Bitte hier informieren.
    Beteiligt euch bitte an der Unterschriftenaktion der Kirchen. Auf der Seite vom Flüchtlingsrat NRW können Unterschriftenlisten heruntergeladen werden.
    Wir freuen uns auch, wenn jemand uns Listen zukommen lässt, die wir dann gebündelt absenden können.
    Mit Gruß
    E.Wiengarten

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