Folgeantrag stellen!

Aus einen aktuellen Bescheid des Bundesamtes, das in einem Folgeverfahren aufgrund der veränderten Situation auf Sri Lanka Abschiebungshindernisse zuerkennt. Wörtlich heißt es in dem Bescheid vom 14.08.2007:

“Die Änderung der Lage in Sri Lanka unter Berücksichtigung der für den Folgeantrag angegebenen Begründung führt zu einer für den Antragsteller günstigeren Entscheidung, weil nunmehr auch unter Berücksichtigung der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bezüglich Sri Lanka auszugehen ist.”

Zwar hat das OVG Münster – man möchte fast sagen wie zu erwarten – bereits mit Urteil vom 17.01.2007 – Az. 21 A 3013/04.A – eine Gruppenverfolgung verneint. Man kann aber bisher sicher nicht von einer gefestigten Rechtsprechung sprechen, es gibt auch eine Reihe positiver verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, siehe hier.

Flüchtlinge aus Sri Lanka sollten mit ihren Anwälten/innen Kontakt aufnehmen und mit ihnen die Möglichkeiten eines Folgeantrags besprechen. Weitere Informationen zur aktuellen Lage auf Sri Lanka finden sich z.B. bei der Schweizerische Flüchtlingshilfe, amnesty und UNHCR.

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