Tod eines Asylbewerbers vier Wochen nach der Abschiebung

Bürgerinnen und Bürger des Kreises Steinfurt für Humanität und Bleiberecht

Liebe Freundinnen und Freunde,

wir möchten Euch nochmals an unser Treffen am morgigen Donnerstag, den 13.9.07 umd 19.30 Uhr in Emsdetten bei Stroetmanns Fabrik erinnern.

Wir haben etwas wichtiges zu besprechen und wir müssen Euch die traurige Nachricht übermitteln das Herr Aljiti, der zusammen mit seiner Frau am 13.8.07, also genau vor 4 Wochen, von der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt nach Bosnien-Herzegowina abgeschoben wurde, in dieser Woche leider verstorben ist.

Damit haben sich die Befürchtungen der Familie Aljiti auf tragische Weise bewahrheitet. In einer Nacht- und Nebelaktion wurde der schwerstkranke Herr Aljiti trotz der Warnungen seines Hausarztes und des Pflegedienst, der ihn seit Jahren in Metelen mit den notwendigen Medikamenten versorgt und der entsprechenden Pflege betreut, nach Mostar abgeschoben.

Im folgenden erhaltet Ihr nochmal einen Ausschnitt aus unserem Schreiben an Landrat Kubbendorf vom 18.8.07 und die Antwort vom Kreis Steinfurt vom 22.8.07.

Beim Treffen morgen in Emsdetten werden wir beraten was jetzt zu tun ist.

Mit traurigen Grüßen
Willi und Mechtild

Aus unserem Schreiben an den Landrat vom 18.8.07:

Am 13.08. wurde das Ehepaar Alitti aus Metelen abgeschoben. Bereits aus der Presse konnte man erfahren, dass Herr Alitti schwerstkrank und auf einen Rollstuhl angewiesen war. Wie uns der Sohn der Familie mitteilte, musste sein Vater mehrmals täglich durch einen örtlichen Pflegedienst medizinisch versorgt werden. Wir wissen, dass die Familie bereits 1991 nach Deutschland gekommen war und Asyl beantragt hat. Sie sind 1998 sind sie freiwillig wieder zurückgekehrt in ihr Herkunftsland in der Hoffnung dort ein menschenwürdiges und sicheres Leben führen zu können. Dass sie 2003 erneut Asyl beantragten, zeigt doch die besondere Not, in der Menschen mit einem Krankheitsbild wie bei Herrn Alitti sich befinden. Auch wenn die Zeitvorgabe des Zuwanderungsgesetzes vom Ehepaar Alitti nicht erfüllt wurde und die Abschiebung juristisch durchführbar war, muss doch die Schwere der Erkrankung des Herrn Alitti ein Abschiebe-Hindernis sein. Dem Sohn ist nicht bekannt, dass in jüngster Zeit ein medizinisches Gutachten für seinen Vater erstellt wurde. Außerdem wurde nach seiner Kenntnis versäumt, einen Medikamentenplan und Medikamente mitzugeben. Ihm ist nicht bekannt, ob ein Arzt im Krankenwagen bzw. im Flugzeug die medizinische Versorgung seines Vaters gewährleistet hat. Für ihn erfolgte die Abschiebung ohne jegliche Vorankündigung.

Wir möchten Sie bitten, zu den beiden genannten Fällen eine Stellungnahme abzugeben.

i.A. Mechtild Tecklenborg

Antwort des Kreises vom 22.8.07:

Zu 2: Abschiebung ALJITI

Es ist zutreffend, dass uns die Erkrankungen der Eheleute Aljiti bekannt waren. Bei der Frage, ob diese Erkrankung zu einem Abschiebungshindernis führt, ist zu unterscheiden zwischen einem sog. auslandsbezogenen Abschiebungshindernis und einem inlandsbezogenen Vollstreckungs- hindernis.

Für die Überprüfung von auslandsbezogenen Abschiebungshindernissen ist das Bundesamt zuständig. An die Entscheidung des Bundesamtes ist die Ausländer­behörde gebunden. Im Fall der o.a. hat das Bundesamt entschieden, dass die vorgetragenen Erkrankungen kein auslandsbezogenes Abschiebungshindernis hinsichtlich Bosnien-Herzegowina darstellen. Diese Entscheidung ist verwal­tungsgerichtlich bestätigt worden.

Richtig ist, dass Herr Aljiti einen Pflegedienst in Anspruch genommen hat. Dieser kam 2mal am Tag, um die Einnahme der Medikamente zu überwachen. Eine dar­über hinausgehende medizinische Versorgung erfolgte nicht. Nach Eintritt der vollziehbaren Ausreiseverpflichtung sind die Eheleute Aljiti amts­ärztlich untersucht worden. Nach den Untersuchungsergebnissen des Amtsarztes bestand in beiden Fällen eine Reisefähigkeit, wobei jedoch für Herrn Aljiti unter­stützende Maßnahmen (Rollstuhl, Medikamente, etc.) erforderlich seien. Aus diesem Grund war die gesamte Abschiebungsmaßnahme (vom Eintreffen in der Wohnung bis zur Ankunft in Bosnien-Herzegowina) ärztlich begleitet. Es war ständig ein Arzt anwesend, um im Bedarfsfall eine medizinische Versorgung zu gewährleisten. Auch wurde sehr genau darauf geachtet, dass Medikamente in ausreichendem Umfang vorhanden sind und mitgegeben werden. Noch an der Flughafenapotheke in Frankfurt wurden Medikamente von uns hinzugekauft.

Gemäß dem deutsch-bosnischen Rückübernahmeabkommen wurden auch die bosnische Seite über Erkrankungen informiert. Dies dient dazu, die bosnischen Behörden in die Lage zu versetzen, evtl. Vorkehrungen zu treffen.

Hieraus wird deutlich, dass von uns alle Anstrengungen unternommen wurden, um eine Gefährdung für die Eheleute Aljiti auszuschließen. Die Abschiebung selbst verlief ganz ruhig und ohne besondere Vorkommnisse.

Im Auftrag Ostholthoff

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