Abschiebung von schwer kranken Flüchtlingen aus NRW

In einem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW vom 08.04.2008 („Keine Abschiebung von schwer kranken Flüchtlingen aus Nordrhein-Westfalen – medizinisch-ethische Standards gewährleisten“) – Ds. 14/6521 – heißt es u. a.:

„Bereits 1996 sprachen sich die Delegierten auf Deutschen Ärztetagen gegen die ärztliche Beteiligung an Abschiebemaßnahmen aus. Auch zu Abschiebungen aus stationärer psychiatrischer Behandlung kranker Flüchtlinge nahm der Deutsche Ärztetag 2005 Stellung. Er lehnte die Beschränkung einer medizinischen Begutachtung auf bloße Reisefähigkeit eindeutig ab und kritisiert ärztliche Beihilfe zu Abschiebungen durch fachlich unzureichende Gutachten.

Die Bundesärztekammer setzte sich in Gesprächen mit der Innenministerkonferenz wiederholt für die Wahrung medizinischer und ethischer Standards ein. Vertreter/innen der Bundesländer und der Bundesärztekammer entwickelten im November 2004 einen ‚Informations- und Kriterienkatalog’ zu ‚Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsfragen’, der am 16.12.2004 durch das Innenministerium NRW veröffentlicht wurde. Dem Katalog zufolge sollen drohende Gesundheitsgefährdungen zu jedem Zeitpunkt im Abschiebungsverfahren berücksichtigt werden, wobei die Betroffenen in ihrer gesundheitlichen Situation ganzheitlich betrachtet und gegebenenfalls entsprechende Fachgutachten eingeholt werden sollen. Posttraumatischen Belastungsstörungen komme in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

Nach Aussagen des Innenministeriums NRW dient der Informations- und Kriterienkatalog als ein wichtiges Hilfsmittel, um Untersuchungen von Personen, die abgeschoben werden sollen, aber krankheitsbedingte Vollzugshindernisse geltend machen, zu verbessern, indem bestimmte Grundsätze für verbindlich erklärt werden:

• ‚Bevor der Arzt um ein Votum zur (Flug)Reisetauglichkeit gebeten wird, muss für die Ausländerbehörde feststehen, dass weder ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis noch ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis vorliegt.

• Im Übrigen muss beachtlichen Vorträgen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen in jedem Stadium des Vorgangs einer Abschiebung nachgegangen werden.

• Dies gilt auch für Vorträge einer konkreten (nicht nur theoretischen) Gefahr einer Retraumatisierung im Sinne einer erheblichen Gefahr der Verschlechterung des Gesundheitszustandes, auch wenn diese erheblichen Gesundheitsprobleme erst beim Vollzug der Abschiebung selbst auftreten.’

Die eingangs beschriebenen Fälle belegen, dass diese Vorgaben von Ausländerbehörden in NRW nicht eingehalten werden. Innenminister Wolf lässt es zu, dass schwer kranke Menschen unter Zuhilfenahme von fadenscheinigen und nicht aussagefähigen Gutachten ins Ausland abgeschoben werden. Damit verengt er das ärztliche Untersuchungsziel auf die Frage, ob Abzuschiebende lebend von A nach B gelangen. Was danach aus diesen Menschen wird, ist für die Landesregierung ohne Bedeutung. Dies ist zynisch, inhuman und in einem Rechtsstaat unwürdig.“

 

Der Landtag solle feststellen:

• „Die Praxis der Begutachtung der Reisefähigkeit von kranken Menschen entspricht zu oft nicht den Zielen des “Informations- und Kriterienkatalogs” der Landesregierung.

• Beachtliche Vorträge gemäß Informations- und Kriterienkatalog hinsichtlich gesundheitlicher Beeinträchtigungen von Flüchtlingen werden von Ausländerbehörden nicht berücksichtigt.“

 

Der Landtag solle die Landesregierung auffordern sicherzustellen,

• „dass die Reisefähigkeit von Flüchtlingen ausschließlich auf der Grundlage fachärztlicher und aktueller Gutachten beurteilt wird,

• dass Ärztinnen und Ärzte, die diese Kriterien nicht einhalten, von den Ausländerbehörden nicht mehr beauftragt werden, Gutachten zur Feststellung der Reisefähigkeit von Flüchtlingen

auszustellen.“

 

Ferner soll der Landtag die Landesregierung auffordern, den „Informations- und Kriterienkatalog“ entsprechend zu überarbeiten.

 

Siehe auch unter Termine: Fachgespräch „Krankheit als Abschiebungshindernis“ am 16.05.2008 im Landtag NRW.

 

Ausgangspunkt für den Antrag war ein Bericht des WDRMagazins Westpol vom 30.03.2008 über Abschiebefälle von schwer psychisch kranken und selbstmordgefährdeten Menschen, bei denen „Gutachten“ eines Arztes aus Bonn zugrunde gelegt wurden. Aufgrund dieser Berichte stellte die Fraktion Die Linke.Köln eine entsprechende Anfrage an den Ratsausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR). In der Antwort der Verwaltung der Stadt Köln vom 08.04.2008 heißt es u. a., dass eine Zusammenarbeit der Stadt Köln mit einem Mediziner oder einer medizinischen Institution in Bonn nicht stattfindet und auch für die Vergangenheit ausgeschlossen werden kann.

Quelle: Flüchtlingspolitische Nachrichten (Kölner Flüchtlingsrat) April 200

Einen Kommentar schreiben