Petitionsantrag

amnesty international 23. 10. 2006
1608 Warendorf
Konrad Schoppmann
Florestanweg 2
48231 Warendorf

An den
Landtag Nordrhein- Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 101143
D-40002 Düsseldorf

Eilt sehr!! Dringend!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Warendorfer Gruppe Amnesty International, wenden uns stellvertretend für viele Bürger Warendorfs und des Kreises Warendorf an den Petitionsausschuss des Landes NRW. Wir möchten Sie mit dieser Petition bitten, die drohende Abschiebung der tamilischen Familie Thadchanamoorthy, die für den 25. 10. 2006 angesetzt ist, zu verhindern.
Die Petition wird unterstützt vom Verein Zib – zusammen ist besser– Verein für Völkerverständigung in Telgte. Ebenfalls involviert ist der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft, Büren“, der sich dem Petitionsverfahren anschließen wird.

Eine Vollmacht der Familie wird nachgereicht.

Die Abschiebung der Familie steht unmittelbar bevor. Die Eltern befinden sich seit dem 17. 10. 2006 in Abschiebehaft, die drei Kinder wurden vom Jugendamt Warendorf in Obhut genommen. Asylfolgeanträge wurden heute vom Bundesamt abschlägig beschieden. Der Rechtsanwalt wird hiergegen Eilverfahren einleiten. Ein Eilantrag zur Frage der Reisefähigkeit der Frau wurde vom Verwaltungsgericht noch nicht beschieden.

Es handelt sich um folgende Personen:
Thadchanamoorthy, Kiddinan, geb. 14. 11. 1965
Thadchanamoorthy, Menaka, geb. 12. 01. 1971
Thadchanamoorthy, Apisan, geb. 26. 01. 2000
Thadchanamoorthy, Apirami, geb. 16. 01. 2003
Thadchanamoorthy, Apinaeja, geb. 8. 02. 2005

wohnhaft: Ostwall 2, 48231 Warendorf.
Überblick über das bisherige Verfahren:
Bei der Familie Thadchanamoorthy handelt es sich um sri lankische Staatsangehörige, die der Volksgruppe der Tamilen angehören. Sie stammen aus dem Gebiet Jaffna. Herr Thadchana-moorthy reiste am 9. 12. 1994 nach Deutschland ein und beantragte Asyl. Sein Asylverfahren endete negativ.
Frau Thadchanamoorthy kam im Jahre 1999 nach Deutschland und stellte ebenfalls einen Asylantrag. Am 22. 10. 1999 heiratete sie Herrn Thadchanamoorthy. Ihr Asylverfahren scheiterte mit Urteil des VG Münster vom 8. 1. 2003. Ein Asylfolgeverfahren unter Berufung auf eine posttraumatische Belastungsstörung wurde vom Bundesamt im Juli 2006 abschlägig beschieden. Asylverfahren der drei Kinder sind ebenfalls negativ verlaufen.
Im August 2006 wurde für die Familie ein Härtefallantrag gestellt. Die Härtefallkommission sah sich Ende September 2006 aber nicht in der Lage, eine Empfehlung auszusprechen. Noch vor Erhalt einer entsprechenden Mitteilung fragte das Ausländeramt Warendorf das Ergebnis der Entscheidung der HFK ab und bestellte Herrn Thadchanamoorthy am 11. 10. 2006 ein, um ihn zur freiwilligen Ausreise zu bewegen. Entgegen der Empfehlung seines Warendorfer Anwalts unterschrieb Herr Thadchanamoorthy völlig verunsichert eine Erklärung zur freiwilligen Ausreise und auch einen IOM-Antrag, da ihm ein anderer Anwalt in Münster dazu geraten hatte. Nach Beratung mit seinem bevollmächtigten Anwalt widerrief dieser am 17. 10. 2006 diese Erklärungen und stellte beim VG Münster einen Eilantrag wegen Reiseunfähigkeit der Frau und beim Bundesamt Wiederaufgreifensantrag wegen der Krankheit der Frau. Am 17. 10. 2006 nahm die Ausländerbehörde die Eltern in Gewahrsam und die Kinder in Obhut. Nach einem Haftprüfungstermin am selben Abend wurde der Vater in die Justizvollzugsanstalt nach Büren, die Mutter in die Justizvollzugsanstalt in Fröndenberg verbracht. Die Kinder, das jüngste wird noch gestillt, brachte das Jugendamt in einer Pflegefamilie unter.
Das Bundesamt hat den Wiederaufgreifensantrag und einen im Anschluss noch gestellten Asylfolgeantrag wegen der aktuellen Lage in Sri Lanka in Verbindung mit den traumatisierenden Erlebnissen von Frau Thadchanamoorthy heute abgelehnt. Über die Reisefähigkeit ist vom VG- Münster noch nicht entschieden worden. Ebenso steht noch die Entscheidung über die Haftbeschwerde des Anwalts aus.
Zur Integration der Familie:
Herr Thadchanamoorthy arbeitete seit Juni 1995 mit einer Unterbrechung bei der Firma J. B. Quality Consult in Beelen. Von Juni 1995 bis September 2002 war er dort in Vollzeit beschäftigt. Nach zwischenzeitlicher Arbeitslosigkeit trat er im Januar 2004 wieder eine Beschäftigung in Vollzeit an, die bis Januar 2006 andauerte. Im Jahre 2005 verdiente er 19203,- Euro brutto, also durchschnittlich etwa 1600,00 Euro pro Monat. Seit Februar war er bei derselben Firma wieder auf der Basis geringfügiger Beschäftigung als Industriereiniger eingestellt und verdiente monatlich 400,- Euro.
Wie mir der Firmeninhaber, Herr Josef Besselmann, heute Abend telefonisch mitgeteilt hat, wird er Herrn Thadchananmoorthy fest einstellen, wenn dieser weiterhin in Warendorf verbleiben darf. Einen entsprechenden schriftlichen Nachweis werde ich nachreichen.
Der Sohn Apisan (geb. im Jahre 2000) hat drei Jahre den katholischen Kindergarten St. Marien in Warendorf besucht, wo er viele deutsche Freunde gefunden hat. Die Familie hat regelmäßig und aktiv an Festen und anderen Veranstaltungen des Kindergartens teilgenommen. Am 10. 8. 2006 wurde Apisan in der Astrid-Lindgren-Schule in Warendorf eingeschult.
Die Tochter Apirami hat in diesem Jahr vier Monate lang einmal wöchentlich im Haus der Familie eine Spielgruppe zur Vorbereitung auf den Kindergarten besucht. Seit August 2006 besucht Apirami den Kindergarten St. Marien.
Der Bruder von Frau Thadchanamoorthy lebt mit seiner Familie ebenfalls in Warendorf. Er ist inzwischen deutscher Staatsbürger, zu ihm bestehen enge und häufige Verbindungen.
Familie Thadchanamoorthy gehört dem hinduistischen Glauben an, pflegt aber den Kontakt zu einer baptistischen Gemeinde in Warendorf.
Besondere Härte:
Die Familie hat hier eine neue Heimat gefunden, die Kinder sind alle hier geboren, für sie ist Sri Lanka ein fremdes Land.
Eine Rückkehr nach Sri Lanka, das in diesen Tagen von schweren Unruhen zwischen dem Militär und der tamilischen Rebellenorganisation LTTE erschüttert wird und vor dem Ausbruch eines neuen Bürgerkriegs steht, würde für die Familie schwerwiegende Existenzprobleme hervorrufen.
Frau Thadchanamoorthy ist seit Jahren psychisch kank. Nach einem Gutachten des Universitätsklinikums Münster leidet sie unter anderem an einer posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund einer traumatischen Erfahrung in politischer Gefangenschaft. Eine Psychotherapie wurde dringend empfohlen. Weitere Informationen zu den Ursachen der Krankheit können nachgereicht werden. Ob Frau Thadchanamoorthy überhaupt reisefähig ist, muss noch eingehend geklärt werden. Davon abgesehen befürchten wir, dass sie nach einer Abschiebung in Sri Lanka nicht die notwendige Behandlung bekommen könnte. Die psychiatrische Versorgung von Tamilen war ohnehin unzureichend, nachdem nun aber wieder bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen, ist daran gar nicht mehr zu denken.Die Familie hat schließlich auch gute Chancen, unter eine mögliche Bleiberechtsregelung zu fallen, über deren Zustandekommen Mitte November auf der Innenministerkonferenz entschieden wird. Selbst wenn es in NRW keinen Abschiebestopp im Hinblick auf eine solche Regelung gibt, so bedeutet das doch nicht, dass das Ausländeramt schnell noch vorher mit aller Gewalt Abschiebungen durchsetzen muss.
Die Maßnahmen zur Vorbereitung der Abschiebung haben in Warendorf und Umgebung große Betroffenheit und Empörung ausgelöst, was sich in verschiedenen Stellungnahmen und Leserbriefen sowie einer Demonstration am heutigen Tage ausdrückte. Viele Mitbürger haben für diese “unnachgiebige Abschiebepolitik” (”Die Glocke” am 18.10.06) kein Verständnis, auch wenn sich alles angeblich im Rahmen der Gesetze bewete. Das so dringend benötigte menschliche Augenmaß wird vermisst.
Eine deutsche Mutter aus Warendorf äußerte mir gegenüber. “Da werden kleine Kinderseelen zerstört, mutwillig und ohne Not. Wer kann das verantworten?”
Bitte verhindern Sie die drohende Abschiebung der Familie.

Mit freundlichen Grüßen
Konrad Schoppmann